Strafrecht

Sanktionsrisiken von Unternehmen, Leitungspersonen und Mitarbeitern

Strafrecht soll „ultima ratio“ Charakter haben. Tatsächlich aber verschieben sich Sanktionsrisiken mit jeder Reform weiter in das Vorfeld konkreter Rechtsgutsverletzungen. Der Geschäftsalltag ist angesichts der extensiven Tatbestände im Strafgesetzbuch und zahlreichen Nebengesetzen von Compliance-Risiken durchsetzt.

Auch aufgrund europarechtlicher und internationaler Vorgaben beschränkt sich der Gesetzgeber zunehmend auf Blankett-Tatbestände und Verweisungsketten. Verzichtet wird auf hinreichend bestimmte Tathandlungen, an denen sich Individuen und Unternehmen orientieren könnten. An eine – oft auch schon fahrlässige – Pflichtverletzung werden ohne weitere Konkretisierung Sanktionen geknüpft, die schon bei Ordnungswidrigkeiten empfindlich treffen.

Auch die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren dazu beigetragen, Haftungsrisiken auszudehnen: Durch die Geschäftsherrenhaftung der Leitungsorgane und die Garantenstellung von Compliance Officern und anderen Beauftragten wird schon ein Unterlassen sanktioniert.

Weitere Risiken für alle Beteiligten liegen in Vermögensabschöpfung, Registereintragungen, Schadensersatzforderungen und nicht zuletzt medialer Vorverurteilung.

Fokus Strafrecht
  • Beratung und Vertretung von Unternehmen und Einzelmandanten in allen Phasen strafrechtlicher Ermittlungen
  • Konzept datenschutzkonformer Internal Audits & Investigations als Aufklärungsbeitrag
  • Begleitung bei Durchsuchungen, Vernehmungen und anderen Ermittlungsmaßnahmen
  • Erstattung von Strafanzeigen
  • Juristische Unterstützung der Kommunikationsabteilung
Criminal Compliance kann mehr als Sanktionsabwehr 

Strafrechtliche Beratung kann sowohl in Ermittlungsverfahren als auch präventiv und anlassunabhängig unterstützen. Da auf Seiten der Strafverfolgung zumeist Schwerpunktstaatsanwaltschaften tätig sind, sollte der Spezialisierungsgrad der anwaltlichen Begleitung nicht nachstehen.

Criminal Compliance verfolgt jedoch nicht nur das Ziel der Haftungsvermeidung. Im Idealfall ergibt sich durch diese Perspektive ein spezifischer Einblick in Prozesse und individuelle Risikoschwerpunkte, um für Entscheidungsprozesse zusätzliche Impulse zu liefern.

Nicht zuletzt gilt es,  durch Compliance-Maßnahmen selbst entstehende Risiken zu vermeiden: Angesichts der zunehmend umsatzbezogenen Sanktionierung juristischer Personen wird z.B. ein Haftungsdurchgriff auf Konzernobergesellschaften – über die Konstruktion einer tatsächlichen Einflussnahme – für Strafverfolgungsbehörden immer attraktiver. Die Ausgestaltung des Compliance Management Systems sollte hier gegensteuern, jedenfalls aber keine zusätzlichen Argumente liefern.

Fokus Compliance
  • Risikoorientierte Entwicklung von Compliance-Management-Systemen
  • Legal Tech-Optimierung bestehender Regelwerke, Richtlinien und Checklisten
  • Schulungen und Webinare